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Neues Programm 2025
Auch im Jahr 2025 werden wir unsere Seminare und Lehrgänge in Deutschland wie bisher:
- als Präsenzveranstaltungen sowie
- als Online-Veranstaltungen
durchführen.
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Für Inhouse-Seminare stehen wir nach Absprache in Deutschland und Österreich weiterhin zur Verfügung.
Seminare zum Betriebsrecht/ÜAnlG
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Gefahrenfeld Druck - Gefährdungsbeurteilung und Prüfung von
überwachungsbedürftigen Druckbehälteranlagen und Rohrleitungen​
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​Das Gesetz über überwachungsbedürftige Anlagen (ÜAnlG) bildet die neue Rechtsgrundlage für Errichtung, Änderung
und Betrieb von überwachungsbedürftigen Anlagen. In der Folge ist eine Umstrukturierung der Betriebssicherheits-
verordnung in Erarbeitung im Hinblick auf die Trennung der Rechtsbereiche Arbeitsmittel und überwachungsbedürftige
Anlagen. Bei überwachungsbedürftigen Druckanlagen erhalten die Schwerpunkte Gefährdungsbeurteilung und Prüfung
eine besondere Bedeutung.
Mit der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen darf der Arbeitgeber nur fachkundige Personen beauftragen. Die Anforderungen an die Fachkunde
sind in der Verordnung festgelegt, die Qualifikation von fachkundigen Personen ist durch Schulungen und Unterweisungen auf dem Stand zu halten.
Im Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung hat der Arbeitgeber ferner die erforderlichen Prüfungen - Art, Umfang, Tiefe - sowie die Prüffristen in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorgaben zu ermitteln und mit der zugelassenen Überwachungsstelle (ZÜS) abzustimmen.
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Ziel des Seminars ist, den Teilnehmern anwendbares Wissen bezüglich der methodischen Grundlagen und der Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen im Gefahrenfeld Druck anhand von Praxisbeispielen zu vermitteln. Die Teilnehmer sind nach dem Seminar in der Lage, eigenständig Gefährdungsbeurteilungen für ihre betrieblichen Belange zu erstellen und zu dokumentieren.
Fortbildungslehrgang und Erfahrungsaustausch für zur Prüfung befähigte Personen
für die Prüfung von überwachungsbedürftigen Druckbehälteranlagen und Rohrleitungen
nach BetrSichV/ÜAnlG​
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Nach BetrSichV - sowie nach der künftigen Verordnung über überwachungsbedürftige Anlagen ÜAnlV - wird gefordert,
dass zur Prüfung befähigte Personen ihre Kenntnisse über Druckgefährdungen durch Teilnahme an Schulungen und
Unterweisungen auf dem aktuellen Stand halten. Damit wird der besondere Stellenwert der zusätzlichen Qualifikation
und der Fortentwicklung des Kenntnisstandes bezüglich der Prüfungen bei Druckgefährdungen hervorgehoben.
Der Fortbildungslehrgang hat zum Ziel, die Teilnehmer auf den aktuellen Stand betreffend die gesetzlichen Grundlagen - das ÜAnlG und die
bevorstehende ÜAnlV - sowie betreffend das TRBS-Regelwerk und dessen Anwendung zu bringen. Der Fortbildungslehrgang bietet ferner den Rahmen
für einen intensiven Erfahrungsaustausch: die Teilnehmer können eigene Erkenntnisse und Fragestellungen einbringen und diskutieren.​
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Grundlehrgang für die Ausbildung von zur Prüfung befähigten Personen für die Prüfung
von überwachungsbedürftigen Druckbehälteranlagen und Rohrleitungen nach
BetrSichV/ÜAnlG​
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Die besonderen Qualifikationsanforderungen an zur Prüfung befähigte Personen für die Prüfung von
überwachungsbedürftigen Druckbehälteranlagen und Rohrleitungen sind in der BetrSichV und in der künftigen
Verordnung über überwachungsbedürftige Anlagen (ÜAnlV auf Basis des ÜAnlG) festgelegt. Darin sind u. a. die
erforderlichen Kenntnisse über gesetzliche Grundlagen, das technische Regelwerk, Konstruktions- und Herstellungsverfahren von Druckgeräten,
Ausrüstung und Absicherungskonzepte, Prüfungen, Prüfverfahren und Bewertung der Befunde, Dokumentation der Prüfergebnisse vorgegeben.
Der Grundlehrgang hat zum Ziel, die gesetzlich geforderten Kenntnisse zu vermitteln. Die Teilnehmer erhalten zum Lehrgangsabschluss mit erfolgreich
bestandener Prüfung ein Zertifikat als Qualifikationsnachweis und sind damit befähigt, überwachungsbedürftige Druckbehälteranlagen und
Rohrleitungen nach BetrSichV/ÜAnlG zu prüfen.
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