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Neues Programm 2024
Auch im Jahr 2024 werden wir unsere Seminare und Lehrgänge in Deutschland wie bisher:
- als Präsenzveranstaltungen sowie
- als Online-Veranstaltungen
durchführen.
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Für Inhouse-Seminare stehen wir nach Absprache in Deutschland und Österreich weiterhin zur Verfügung.
Seminare zur Betriebssicherheitsverordnung/ÜAnlG
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Gefahrenfeld Druck - Gefährdungsbeurteilung und Prüfung von
überwachungsbedürftigen Druckbehälteranlagen und Rohrleitungen​
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​Das Gesetz über überwachungsbedürftige Anlagen (ÜAnlG) bildet die neue Rechtsgrundlage für Errichtung, Änderung und Betrieb von
überwachungsbedürftigen Anlagen. In der Folge ist eine Umstrukturierung de Betriebssicherheitsverordnung in Erarbeitung im Hinblick
auf die Trennung der Rechtsbereiche Arbeitsmittel und überwachungsbedürftige Anlagen. Bei überwachungsbedürftigen Druckanlagen
erhalten die Schwerpunkte Gefährdungsbeurteilung und Prüfung eine besondere Bedeutung.
Mit der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen darf der Arbeitgeber nur fachkundige Personen beauftragen. Die Anforderungen an die
Fachkunde sind in der Verordnung festgelegt, die Qualifikation von fachkundigen Personen ist durch Schulungen und Unterweisungen auf
dem Stand zu halten.
Im Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung hat der Arbeitgeber ferner die erforderlichen Prüfungen - Art, Umfang, Tiefe - sowie die Prüffristen in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorgaben zu ermitteln und mit der zugelassenen Überwachungsstelle (ZÜS) abzustimmen.
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Ziel des Seminars ist, den Teilnehmern anwendbares Wissen bezüglich der methodischen Grundlagen und der Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen im Gefahrenfeld Druck anhand von Praxisbeispielen zu vermitteln. Die Teilnehmer sind nach dem Seminar in der Lage, eigenständig Gefährdungsbeurteilungen für ihre betrieblichen Belange zu erstellen und zu dokumentieren.
Fortbildungslehrgang und Erfahrungsaustausch für zur Prüfung befähigte Personen für die
Prüfung von überwachungsbedürftigen Druckbehälteranlagen und Rohrleitungen nach BetrSichV/
ÜAnlG​
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Die BetrSichV - beruhend auf dem aktuellen Gesetz über überwachungsbedürftige Anlagen (ÜAnlG) - fordert, dass zur Prüfung befähigte
Personen ihre Kenntnisse über Druckgefährdungen durch Teilnahme an Schulungen und Unterweisungen auf dem aktuellen Stand halten.
Damit wird der besondere Stellenwert der zusätzlichen Qualifikation und der Fortentwicklung des Kenntnisstandes bezüglich der Prüfungen
bei Druckgefährdungen hervorgehoben.
Der Fortbildungslehrgang hat zum Ziel, die Teilnehmer auf den aktuellen Stand betreffend die gesetzlichen Grundlagen - das ÜAnlG und
bevorstehende Änderungen der BetrSichV - sowie betreffend das TRBS-Regelwerk und dessen Anwendung zu bringen. Der Fortbildungslehrgang bietet ferner den Rahmen
für einen intensiven Erfahrungsaustausch: die Teilnehmer können eigene Erkenntnisse und Fragestellungen einbringen und diskutieren.
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Grundlehrgang für die Ausbildung von zur Prüfung befähigten Personen für die Prüfung von
überwachungsbedürftigen Druckbehälteranlagen und Rohrleitungen nach BetrSichV/ÜAnlG​
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Die besonderen Qualifikationsanforderungen an zur Prüfung befähigte Personen für die Prüfung von überwachungsbedürftigen
Druckbehälteranlagen und Rohrleitungen sind in der BetrSichV festgelegt. Darin sind u. a. die erforderlichen Kenntnisse über gesetzliche
Grundlagen, das technische Regelwerk, die Durchführung von Prüfungen, Bewertung deren Befunde sowie Dokumentation der Ergebnisse
vorgegeben.
Der Grundlehrgang hat zum Ziel, die gesetzlich geforderten Kenntnisse zu vermitteln. Die Teilnehmer erhalten zum Lehrgangsabschluss
mit erfolgreich bestandener Prüfung ein Zertifikat als Qualifikationsnachweis und sind damit befähigt, überwachungsbedürftige Druckbehälteranlagen und Rohrleitungen nach BetrSichV/ÜAnlG zu prüfen.