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Seminare zur Betriebssicherheitsverordnung/ÜAnlG

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Gefahrenfeld Druck - Gefährdungsbeurteilung und Prüfung von

überwachungsbedürftigen Druckbehälteranlagen und Rohrleitungen​

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​Das Gesetz über überwachungsbedürftige Anlagen (ÜAnlG) bildet die neue Rechtsgrundlage für Errichtung, Änderung und Betrieb von

überwachungsbedürftigen Anlagen. In der Folge ist eine Umstrukturierung de Betriebssicherheitsverordnung in Erarbeitung im Hinblick

auf die Trennung der Rechtsbereiche Arbeitsmittel und überwachungsbedürftige Anlagen. Bei überwachungsbedürftigen Druckanlagen

erhalten die Schwerpunkte Gefährdungsbeurteilung und Prüfung eine besondere Bedeutung.

Mit der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen darf der Arbeitgeber nur fachkundige Personen beauftragen. Die Anforderungen an die

Fachkunde sind in der Verordnung festgelegt, die Qualifikation von fachkundigen Personen ist durch Schulungen und Unterweisungen auf

dem Stand zu halten.

Im Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung hat der Arbeitgeber ferner die erforderlichen Prüfungen - Art, Umfang, Tiefe - sowie die  Prüffristen in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorgaben zu ermitteln und mit der zugelassenen Überwachungsstelle (ZÜS) abzustimmen.

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Ziel des Seminars ist, den Teilnehmern anwendbares Wissen bezüglich der methodischen Grundlagen und der Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen im Gefahrenfeld Druck anhand von Praxisbeispielen zu vermitteln. Die Teilnehmer sind nach dem Seminar in der Lage, eigenständig Gefährdungsbeurteilungen für ihre betrieblichen Belange      zu erstellen und zu dokumentieren.

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Fortbildungslehrgang und Erfahrungsaustausch für zur Prüfung befähigte Personen für die

Prüfung von überwachungsbedürftigen Druckbehälteranlagen und Rohrleitungen nach BetrSichV/

ÜAnlG​

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Die BetrSichV - beruhend auf dem aktuellen Gesetz über überwachungsbedürftige Anlagen (ÜAnlG) - fordert, dass zur Prüfung befähigte

Personen ihre Kenntnisse über Druckgefährdungen durch Teilnahme an Schulungen und Unterweisungen auf dem aktuellen Stand halten.

Damit wird der besondere Stellenwert der zusätzlichen Qualifikation und der Fortentwicklung des Kenntnisstandes bezüglich der Prüfungen

bei Druckgefährdungen hervorgehoben.

 

Der Fortbildungslehrgang hat zum Ziel, die Teilnehmer auf den aktuellen Stand betreffend die gesetzlichen Grundlagen - das ÜAnlG und

bevorstehende Änderungen der BetrSichV - sowie betreffend das TRBS-Regelwerk und dessen Anwendung zu bringen. Der Fortbildungslehrgang bietet ferner den Rahmen

für einen intensiven Erfahrungsaustausch: die Teilnehmer können eigene Erkenntnisse und Fragestellungen einbringen und diskutieren.

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Grundlehrgang für die Ausbildung von zur Prüfung befähigten Personen für die Prüfung von

überwachungsbedürftigen Druckbehälteranlagen und Rohrleitungen nach BetrSichV/ÜAnlG​

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Die besonderen Qualifikationsanforderungen an zur Prüfung befähigte Personen für die Prüfung von überwachungsbedürftigen

Druckbehälteranlagen und Rohrleitungen sind in der BetrSichV festgelegt. Darin sind u. a. die erforderlichen Kenntnisse über gesetzliche

Grundlagen, das technische Regelwerk, die Durchführung von Prüfungen, Bewertung deren Befunde sowie Dokumentation der Ergebnisse

vorgegeben.

 

Der Grundlehrgang hat zum Ziel, die gesetzlich geforderten Kenntnisse zu vermitteln. Die Teilnehmer erhalten zum Lehrgangsabschluss

mit erfolgreich bestandener Prüfung ein Zertifikat als Qualifikationsnachweis und sind damit befähigt, überwachungsbedürftige Druckbehälteranlagen und Rohrleitungen            nach BetrSichV/ÜAnlG zu prüfen.

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