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Seminare zum Betriebsrecht/ÜAnlG

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Gefahrenfeld Druck - Gefährdungsbeurteilung und Prüfung von

überwachungsbedürftigen Druckbehälteranlagen und Rohrleitungen​

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​Das Gesetz über überwachungsbedürftige Anlagen (ÜAnlG) bildet die neue Rechtsgrundlage für Errichtung, Betrieb

Änderung und Prüfung von überwachungsbedürftigen Anlagen. Den Schwerpunkten Gefährdungsbeurteilung und Prüfung

kommt dabei eine besondere Bedeutung zu.

Mit der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen darf der Arbeitgeber nur fachkundige Personen beauftragen. Die                                                                                Anforderungen an die Fachkunde sind in der Verordnung festgelegt, die Qualifikation von fachkundigen Personen ist

durch Schulungen und Unterweisungen auf dem Stand zu halten.

Im Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung hat der Arbeitgeber ferner die erforderlichen Prüfungen - Art, Umfang, Tiefe - sowie die  Prüffr  isten zu ermitteln und mit der zugelassenen Überwachungsstelle (ZÜS) abzustimmen.​

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Ziel des Seminars ist, den Teilnehmern anwendbares Wissen bezüglich der methodischen Grundlagen und der Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen im Gefahrenfeld Druck anhand von Praxisbeispielen zu vermitteln. Die Teilnehmer sollen nach dem Seminar in der Lage, eigenständig Gefährdungsbeurteilungen für ihre betrieblichen Belange zu erstellen und zu dokumentieren.

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Fortbildungslehrgang und Erfahrungsaustausch für zur Prüfung befähigte Personen​

für die Prüfung von überwachungsbedürftigen Druckbehälteranlagen und

Rohrleitungen nach BetrSichV/ÜAnlG

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Nach BetrSichV, in Verbindung  mit dem Gesetz über überwachungsbedürftige Anlagen (ÜAnlG), wird gefordert, dass

zur Prüfuing befähigte Personen ihre Kenntnisse über Druckgefährdungen durch Teilnahme an Schulungen und

Unterweisungen​auf dem aktuellen Stand halten müssen. Damit wird der besondere Stellenwert einer zusätzlichen

Qualifikation und der Fortentwicklung des Kenntnisstandes bezüglich der Prüfungen bei Druckgefährdungen 

hervorgehoben. 

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Der Fortbildungslehrgang hat zum Ziel, die Teilnehmer auf den aktuellen Stand betreffend die gesetzlichen Grundlagen des Betriebsrechts sowie

die aktuellen Änderungen des TRBS-Regelwerks und dessen Anwendung zu bringen. Schnittstellen zu weiteren Rechtsbereichen, z. B. EU-Recht

für Beschaffung und Errichtung von Druckanlagen, Anforderungen aus dem WHG/AwSV, Gefahrstoffrecht/TRGS werden aus Sicht

druckspezifischer Prüfanforderungen mit erörtert. Problemlösungen und Anfragen aus der betrieblichen Praxis, Erkenntnisse und Lehren aus aktuellen Schadensfällen und Unfällen sind weitere Themenschwerpunkte.

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Grundlehrgang für die Ausbildung von zur Prüfung befähigten Personen für die Prüfung

von überwachungsbedürftigen Druckbehälteranlagen und Rohrleitungen nach

BetrSichV/ÜAnlG​

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Die besonderen Qualifikationsanforderungen an zur Prüfung befähigte Personen für die Prüfung von

überwachungsbedürftigen Druckbehälteranlagen und Rohrleitungen sind in der BetrSichV festgelegt. Darin sind u. a. 

die erforderlichen Kenntnisse über gesetzliche Grundlagen, das technische Regelwerk, Planung und Durchführung  

von Prüfungen und Bewertung deren Befunde sowie Dokumentation der Prüfergebnisse vorgegeben.

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​Der Grundlehrgang hat zum Ziel, die gesetzlich geforderten Kenntnisse zu vermitteln. Die Teilnehmer erhalten zum Lehrgabgsabschluss mit​

erfolgreich bestandener Prüfung ein Zertifikat als Qualifikationsnachweis und sind damit befähigt, überwachungsbedürftige Druckbehälteranlagen und Rohrleitungen nach BetrSichV/ÜAnlG zu prüfen.

Schadensfälle an Druckbehälteranlagen und Rohrleitungen -                                                                    NEU im Programm            

Erkenntnisse und Lehren​​​​

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Bei Prüfungen, Wartungs- / Instandhaltungsarbeiten oder im laufenden Betrieb festgestellte Schädigungen und

sicherheitstechnische Mängel ziehen - je nach Schwere und Klassifizierung - unterschiedliche Rechtsfolgen nach sich.

Maßnahmen zur Behebung von Mängeln sind im Hinblick auf Einstufung als prüfpflichtige Änderungen zu bewerten:

erforderliche Prüfungen vor Wiederinbetriebnahme sind durchzuführen und zu dokumentieren, Änderungen

betreffend Betriebsweise, Bauart und ggf. angepasste Prüffristen sind in der Gefährdungsbeurteilung aufzunehmen.

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Ziel des Seminars ist, Erkenntnisse und Lehren aus relevanten Schadensfällen in der Branche zu vermitteln. Bezogen auf die eigenen betrieblichen

Belange können diese Erfahrungen zur Vermeidung ähnlicher Ereignisse beitragen.

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