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Die novellierte Betriebssicherheitsverordnung  Druckanlagen

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Die novellierte Betriebssicherheitsverordnung – Gefährdungsbeurteilung und Prüfung von

überwachungsbedürftigen Druckbehälteranlagen und Rohrleitungen​

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Die novellierte Betriebssicherheitsverordnung, zuletzt geändert am 30. Juli 2021, bringt zahlreiche neue Arbeitgeberpflichten bei der Verwendung 

von Arbeitsmitteln und dem Betrieb von überwachungsbedürftigen Anlagen mit sich, z. B.

– Zusammenführung der Gefährdungsbeurteilung für Arbeitsmittel und überwachungsbedürftige Anlagen, insbesondere Druckanlagen
– Erweiterung der Gefährdungskataloge im Hinblick auf besondere Unfallschwerpunkte
– Anforderungen an die Qualifikation von Beschäftigten für die Erstellung von  Gefährdungsbeurteilungen
– neue Dokumentations- und Nachweispflichten
– erweiterte Anforderungen an die erforderlichen technischen Unterlagen bei der Ordnungsprüfung durch die zugelassene Überwachungsstelle
– Anwendung von modernen Prüfkonzepten: Ersatzprüfungen, Ersatzmaßnahmen.

Gemäß § 3 Abs. 3 BetrSichV darf die Gefährdungsbeurteilung nur von fachkundigen Personen durchgeführt werden. Die Qualifikationsanforderungen sind in § 2 Abs. 3 festgelegt. Die Qualifikation    ist durch Schulungen auf dem Stand zu halten.

Für die Ermittlung und Bewertung von Gefährdungen im Gefahrenfeld „Druck“ sowie die Festlegung von Schutzmaßnahmen wird der gesetzlich vorgeschriebene Stand der Technik in der TRBS 2141 konkretisiert. Die vom Arbeitgeber festgelegten Schutzmaßnahmen müssen bei der Prüfung der Druckanlage und der Anlagenteile nach den §§ 15, 16 BetrSichV als Bestandteil der technischen Unterlagen dokumentiert werden. 

Ziel des Seminars ist, den Teilnehmern anwendbares Wissen bezüglich der methodischen Grundlagen und der praktischen Durchführung der Gefährdungsbeurteilung im Gefahrenfeld Druck zu vermitteln. Im Workshop werden beispielhafte Gefährdungsbeurteilungen und Prüfkonzepte anhand von Checklisten und flexiblen Excel-Vorlagen erarbeitet und diskutiert. Die Teilnehmer sind            nach dem Seminar in der Lage, eigenständig Gefährdungsbeurteilungen für ihre betrieblichen Belange zur erstellen.

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Fortbildungslehrgang und Erfahrungsaustausch für zur Prüfung befähigte Personen für die Prüfung von

überwachungsbedürftigen  Druckbehälteranlagen und Rohrleitungen​

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Die novellierte Betriebssicherheitsverordnung, zuletzt bgeändert am 30. Juli 2021, fordert im Anhang 2 Abschnitt 4 Nr. 3,  dass zur Prüfung befähigte                                                                   ihre Personen Kenntnisse über Druckgefährdungen durch Teilnahme an Schulungen und Unterweisungen auf dem aktuellen Stand halten. Damit wird der

besondere Stellenwert der zusätzlichen Qualifikation und der Fortentwicklung des Kenntnisstandes bezüglich der Prüfungen bei Druckgefährdungen

hervorgrehoben.

Der Fortbildungslehrgang hat zum Ziel, die Teilnehmer auf den aktuellen Stand betreffend die gesetzlichen Grundlagen - die novellierte

Betriebssicherheitsverordnung und weitere Betriebsvorschriften - sowie das einschlägige TRBS-Regelwerk und dessen Anwendung zu bringen.

Zu betrachtende Schnittstellenzu weiteren Rechtsbereichen, z. B. EU-Recht für Beschaffungn und Errichtung von Druckanlagen (z. B. Druckgeräte und Baugruppen nach Richtlinie 2014/68/EU), Anforderungen aus dem WHG / AwSV, Gefahrstoffrecht und TRGS-Regelwerk werden aus der Sicht der Prüfungen mit erörtert. 

Weitere Themenschwerpunkte sind Anfragen und Problemlösungen aus der Prüfpraxis der zur Prüfung begfähigten Person und der zugelassenen Überwachuungsstelle, sowie Erkanntniss und Lehren aus Schadensfällen und Unfällen.

Der Lehrgrang bietet ferner den Rahmen für einen intensiven Erfahrungsaustausch: die Teilnehmer können eigene Erkenntnisse und Fragestellungen einbringen und diskutieren.

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Grundlehrgang zur Ausbildung von zur Prüfung befähigten Personen für die Prüfung von

überwachungsbedürftigen Druckbehälteranlagen und Rohrleitungen nach BetrSichV​

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Die besonderen Qualifikationsanforderungen an zur Prüfung befähigte Personen für die Prüfung von überwachungsbedürftigen Druckbehälteranlagen

und Rohrleitungen sind im Anhang 2 Abschnitt 4 Nr. 3 BetrSichV festgelegt. Darin sind u. a. die erforderlichen Kenntnisse über Rechtsgrundlagen,

das einschlägige Technische Regelwerk TRBS sowie die Durchführung von Prüfungen, Bewertung der Prüfbefunde und Dokumentation der Ergebnisse

vorgegeben.

Der Grundlehrgang hat zum Ziel, die gesetzlich geforderten Kenntnisse zu vermitteln. Zur Praxisbindung werden in Workshops Fallbeispiele aus der

Prüftätigkeit der zur Prüfung befähigten Person bearbeitet und typische Schädigungsmechanismen im Betrieb von Druckanlagen erläutert.

Die Teilnehmer erhalten zum Lehrgangsabschluss mit erfolgreich bestandener Prüfung ein Zertifikat als Qualifikationsnachweis und sind damit befähigt, überwachungsbedürftige Druckbehälteranlagen und Rohrleitungen nach BetrSichV zu prüfen.

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