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Seminare zum Betriebsrecht/ÜAnlG

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Gefahrenfeld Druck - Gefährdungsbeurteilung und Prüfung von

überwachungsbedürftigen Druckbehälteranlagen und Rohrleitungen​

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​Das Gesetz über überwachungsbedürftige Anlagen (ÜAnlG) bildet die neue Rechtsgrundlage für Errichtung, Änderung

und Betrieb von überwachungsbedürftigen Anlagen. In der Folge ist eine Umstrukturierung der Betriebssicherheits-

verordnung in Erarbeitung im Hinblick auf die Trennung der Rechtsbereiche Arbeitsmittel und überwachungsbedürftige

Anlagen. Bei überwachungsbedürftigen Druckanlagen erhalten die Schwerpunkte Gefährdungsbeurteilung und Prüfung

eine besondere Bedeutung.

Mit der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen darf der Arbeitgeber nur fachkundige Personen beauftragen. Die Anforderungen an die Fachkunde 

sind in der Verordnung festgelegt, die Qualifikation von fachkundigen Personen ist durch Schulungen und Unterweisungen auf dem Stand zu halten.

Im Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung hat der Arbeitgeber ferner die erforderlichen Prüfungen - Art, Umfang, Tiefe - sowie die  Prüffristen in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorgaben zu ermitteln und mit der zugelassenen Überwachungsstelle (ZÜS) abzustimmen.

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Ziel des Seminars ist, den Teilnehmern anwendbares Wissen bezüglich der methodischen Grundlagen und der Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen im Gefahrenfeld Druck anhand von Praxisbeispielen zu vermitteln. Die Teilnehmer sind nach dem Seminar in der Lage, eigenständig Gefährdungsbeurteilungen für ihre betrieblichen Belange zu erstellen und zu dokumentieren.

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Fortbildungslehrgang und Erfahrungsaustausch für zur Prüfung befähigte Personen

für die Prüfung von überwachungsbedürftigen Druckbehälteranlagen und Rohrleitungen

nach BetrSichV/ÜAnlG​

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Nach BetrSichV - sowie nach der künftigen Verordnung über überwachungsbedürftige Anlagen ÜAnlV - wird gefordert,

dass zur Prüfung befähigte Personen ihre Kenntnisse über Druckgefährdungen durch Teilnahme an Schulungen und

Unterweisungen auf dem aktuellen Stand halten. Damit wird der besondere Stellenwert der zusätzlichen Qualifikation

und der Fortentwicklung des Kenntnisstandes bezüglich der Prüfungen bei Druckgefährdungen hervorgehoben.

 

Der Fortbildungslehrgang hat zum Ziel, die Teilnehmer auf den aktuellen Stand betreffend die gesetzlichen Grundlagen - das ÜAnlG und die

bevorstehende ÜAnlV - sowie betreffend das TRBS-Regelwerk und dessen Anwendung zu bringen. Der Fortbildungslehrgang bietet ferner den Rahmen

für einen intensiven Erfahrungsaustausch: die Teilnehmer können eigene Erkenntnisse und Fragestellungen einbringen und diskutieren.​

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Grundlehrgang für die Ausbildung von zur Prüfung befähigten Personen für die Prüfung

von überwachungsbedürftigen Druckbehälteranlagen und Rohrleitungen nach

BetrSichV/ÜAnlG​

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Die besonderen Qualifikationsanforderungen an zur Prüfung befähigte Personen für die Prüfung von

überwachungsbedürftigen Druckbehälteranlagen und Rohrleitungen sind in der BetrSichV und in der künftigen

Verordnung über überwachungsbedürftige Anlagen (ÜAnlV auf Basis des ÜAnlG) festgelegt. Darin sind u. a. die

erforderlichen Kenntnisse über gesetzliche Grundlagen, das technische Regelwerk, Konstruktions- und Herstellungsverfahren von Druckgeräten,

Ausrüstung und Absicherungskonzepte, Prüfungen, Prüfverfahren und Bewertung der Befunde, Dokumentation der Prüfergebnisse vorgegeben.

 

Der Grundlehrgang hat zum Ziel, die gesetzlich geforderten Kenntnisse zu vermitteln. Die Teilnehmer erhalten zum Lehrgangsabschluss mit erfolgreich

bestandener Prüfung ein Zertifikat als Qualifikationsnachweis und sind damit befähigt, überwachungsbedürftige Druckbehälteranlagen und

Rohrleitungen nach BetrSichV/ÜAnlG zu prüfen.

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