top of page

Inverkehrbringen von Druckgeräten und Baugruppen im EWR

 

RL 2014/68/EU - Umsetzung in der Praxis

​

Im Europäischen Wirtschaftsraum dürfen nur Druckgeräte und Baugruppen in Verkehr gebracht werden, die hinsichtlich

des Druckrisikos die Anforderungen der Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU (DGRL) erfüllen. Die rechtssichere Umsetzung

der DGRL erfordert vertiefte Kenntnisse bezüglich der Einstufung von Druckgeräten, Wahl der Konformitätsbewertungs-

verfahren, Anwendung von technischen Spezifikationen und deren Auswirkung auf Qualität und Sicherheit sowie auf die

Prüffristen bei wiederkehrenden betrieblichen Prüfungen und Änderungen im Anlagenbestand.

Hersteller/Inverkehrbringer müssen ihre Verpflichtungen – von der Erfüllung der einschlägigen wesentlichen

Sicherheitsanforderungen der DGRL, der Einbindung von notifizierten Stellen, CE-Kennzeichnung bis hin zur Gestaltung

der Betriebsanleitung und Erstellung der EU-Konformitätserklärung – in vollem Umfang kennen und wahrnehmen.

Die aktuelle Fassung 2014/68/EU fordert zusätzlich zur Gefahrenanalyse eine Risikoanalyse und -beurteilung mit

Dokumentationspflicht.

​

Die Pflichten und Verantwortlichkeiten von Herstellern und Bevollmächtigten sowie weiterer Wirtschaftsakteure wie  Importeure, Händler, Zulieferer, sind wesentlich erweitert.

Ziel des Seminars ist, den Teilnehmern anwendbares Wissen bei der praxisgerechten Umsetzung der Druckgeräterichtlinie zu vermitteln.​​​​​​

ogf_2017-02_lnghero_bpcredit.jpg
bottom of page