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Inverkehrbringen von Druckgeräten und Baugruppen im EWR

 

RL 2014/68/EU - Umsetzung in der Praxis

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Im Europäischen Wirtschaftsraum dürfen nur Druckgeräte und Baugruppen in Verkehr gebracht werden, die hinsichtlich des Druckrisikos die

Anforderungen der Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU (DGRL) erfüllen. Die rechtssichere Umsetzung der DGRL erfordert vertiefte Kenntnisse

bezüglich der Einstufung von Druckgeräten, Wahl der Konformitätsbewertungsverfahren, Anwendung von technischen Spezifikationen und

deren Auswirkung auf Qualität und Sicherheit sowie auf die Prüffristen bei wiederkehrenden betrieblichen Prüfungen und Änderungen im

Anlagenbestand.

Hersteller/Inverkehrbringer müssen ihre Verpflichtungen – von der Erfüllung der einschlägigen wesentlichen Sicherheitsanforderungen der

DGRL, der Einbindung von notifizierten Stellen, CE-Kennzeichnung bis hin zur Gestaltung der Betriebsanleitung und Erstellung der

EU-Konformitätserklärung – in vollem Umfang kennen und wahrnehmen. Die Neufassung 2014/68/EU fordert zusätzlich zur Gefahrenanalyse

eine Risikoanalyse und -beurteilung mit Dokumentationspflicht.

Die Pflichten und Verantwortlichkeiten von Herstellern und Bevollmächtigten sowie weiterer Wirtschaftsakteure wie  Importeure, Händler, Zulieferer, sind wesentlich erweitert.

Ziel des Seminars ist, den Teilnehmern anwendbares Wissen bei der praxisgerechten Umsetzung der Druckgeräterichtlinie zu vermitteln.

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