Telefon: +43 (0) 5556 212 58
Mobil: +49 (0) 175 7652454
Neues Programm 2024
Auch im Jahr 2024 werden wir unsere Seminare und Lehrgänge in Deutschland wie bisher:
- als Präsenzveranstaltungen sowie
- als Online-Veranstaltungen
durchführen.
​
Für Inhouse-Seminare stehen wir nach Absprache in Deutschland und Österreich weiterhin zur Verfügung.
Inverkehrbringen von Druckgeräten und Baugruppen im EWR
RL 2014/68/EU - Umsetzung in der Praxis
​
Im Europäischen Wirtschaftsraum dürfen nur Druckgeräte und Baugruppen in Verkehr gebracht werden, die hinsichtlich des Druckrisikos die
Anforderungen der Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU (DGRL) erfüllen. Die rechtssichere Umsetzung der DGRL erfordert vertiefte Kenntnisse
bezüglich der Einstufung von Druckgeräten, Wahl der Konformitätsbewertungsverfahren, Anwendung von technischen Spezifikationen und
deren Auswirkung auf Qualität und Sicherheit sowie auf die Prüffristen bei wiederkehrenden betrieblichen Prüfungen und Änderungen im
Anlagenbestand.
Hersteller/Inverkehrbringer müssen ihre Verpflichtungen – von der Erfüllung der einschlägigen wesentlichen Sicherheitsanforderungen der
DGRL, der Einbindung von notifizierten Stellen, CE-Kennzeichnung bis hin zur Gestaltung der Betriebsanleitung und Erstellung der
EU-Konformitätserklärung – in vollem Umfang kennen und wahrnehmen. Die Neufassung 2014/68/EU fordert zusätzlich zur Gefahrenanalyse
eine Risikoanalyse und -beurteilung mit Dokumentationspflicht.
Die Pflichten und Verantwortlichkeiten von Herstellern und Bevollmächtigten sowie weiterer Wirtschaftsakteure wie Importeure, Händler, Zulieferer, sind wesentlich erweitert.
Ziel des Seminars ist, den Teilnehmern anwendbares Wissen bei der praxisgerechten Umsetzung der Druckgeräterichtlinie zu vermitteln.
​
​
​
​
​
​
​
​
​
​