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Neues Programm 2025
Auch im Jahr 2025 werden wir unsere Seminare und Lehrgänge in Deutschland wie bisher:
- als Präsenzveranstaltungen sowie
- als Online-Veranstaltungen
durchführen.
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Für Inhouse-Seminare stehen wir nach Absprache in Deutschland und Österreich weiterhin zur Verfügung.
Betriebsrecht/ÜAnlG - Beratung
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Beratungen zum Themenbereich “Inbetriebnahme, Betrieb und Prüfung von
Druckanlagen nach BetrSichV/ÜAnlG”
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Bei der Verwendung von Arbeitsmitteln durch Beschäftigte sowie beim Betrieb von überwachungsbedürftigen Anlagen
hat er Arbeitgeber/Betreiber die Vorgaben der BetrSichV – kürzlich unter das neue Gesetz über überwachungsbedürftige
Anlagen (ÜAnlG) überführt - sowie zu erwartender Rechtsvorschriften zu erfüllen.
Bei überwachungsbedürftigen Druckbehälteranlagen und Rohrleitungen gelten erweiterte Anforderungen betreffend z. B.
Gefährdungsbeurteilung, Entfall des Bestandschutzes, Schutzmaßnahmen bei besonderen Unfallschwerpunkten. Ferner werden neue
Qualifikationsanforderungen an Beschäftigte für bestimmte Arbeitsaufgaben festgelegt und Dokumentationspflichten erweitert.
Die Vorschriften betreffend die Prüfung vor Inbetriebnahme, vor Wiederinbetriebnahme nach prüfpflichtigen Änderungen sowie die wiederkehrenden
Prüfungen sind neu geordnet worden. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die in der Gefährdungsbeurteilung ermittelten sicherheitstechnischen
Schutzmaßnahmen gemäß TRBS 2141 „Gefährdungen bei Dampf und Druck“ zu dokumentieren und bei den Prüfungen von Druckanlagen vorzuhalten.
Dem Arbeitgeber wird die Möglichkeit geboten, mit der ZÜS abgestimmte Prüfkonzepte für Ersatzprüfungen und Ersatzmaßnahmen zu entwickeln und
somit Anlagensicherheit, Verfügbarkeit und Wirtschaftlichkeit im Betrieb zu optimieren.
Die Kenntnis der erweiterten Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung/ÜAnlG und des fortgeschriebenen technischen Regelwerks bilden
eine der Voraussetzungen für die rechtskonforme Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben durch den Arbeitgeber/Betreiber.​​​​​​​​​​​