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RL 2014/68/EU - Beratung

 

Im Europäischen Wirtschaftsraum dürfen nur Druckgeräte und Baugruppen in Verkehr gebracht werden, die hinsichtlich des Druckrisikos die

Anforderungen der Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU (DGRL) erfüllen. Die rechtssichere Umsetzung der DGRL erfordert vertiefte Kenntnisse bezüglich

der Einstufung von Druckgeräten, Wahl der Konformitätsbewertungsverfahren, Anwendung von technischen Spezifikationen und deren Auswirkung

auf Qualität und Sicherheit sowie auf die Prüffristen bei wiederkehrenden betrieblichen Prüfungen und Änderungen im Anlagenbestand.

Hersteller/Inverkehrbringer müssen ihre Verpflichtungen – von der Erfüllung der einschlägigen wesentlichen Sicherheitsanforderungen der DGRL,

Einbindung von notifizierten Stellen, CE-Kennzeichnung bis hin zur Gestaltung der Betriebsanleitung und Erstellung der EU-Konformitätserklärung

– in vollem Umfang kennen und wahrnehmen.

Die Neufassung 2014/68/EU fordert zusätzlich zur Gefahrenanalyse eine Risikoanalyse und -beurteilung mit Dokumentationspflicht. Die Pflichten und

Verantwortlichkeiten von Herstellern und Bevollmächtigten sowie weiterer Wirtschaftsakteure wie Importeure, Händler, Zulieferer, wurden wesentlich

erweitert.

Ziel der Beratung ist, Unterstützung bei der Abwicklung von Projekten beim Inverkehrbringen von Druckgeräten und Baugruppen im Rahmen der Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU bzw. bei der Errichtung von Druckanlagen. 

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