top of page

RL 2014/68/EU - Beratung

 

Im Europäischen Wirtschaftsraum dürfen nur Druckgeräte und Baugruppen in Verkehr gebracht werden, die hinsichtlich

des Druckrisikos die Anforderungen der Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU (DGRL) erfüllen.

Die rechtssichere Umsetzung der DGRL erfordert vertiefte Kenntnisse bezüglich der Einstufung von Druckgeräten, Wahl

der Konformitätsbewertungsverfahren, Anwendung von technischen Spezifikationen und deren Auswirkung auf Qualität

und Sicherheit sowie auf die Prüffristen bei wiederkehrenden betrieblichen Prüfungen und Änderungen im Anlagenbestand.

Hersteller/Inverkehrbringer müssen ihre Verpflichtungen – von der Erfüllung der einschlägigen wesentlichen

Sicherheitsanforderungen der DGRL, Einbindung von notifizierten Stellen, CE-Kennzeichnung bis hin zur Gestaltung der

Betriebsanleitung und Erstellung der EU-Konformitätserklärung – in vollem Umfang kennen und wahrnehmen.

Die aktuelle Fassung 2014/68/EU fordert zusätzlich zur Gefahrenanalyse eine Risikoanalyse und -beurteilung mit

Dokumentationspflicht.

Die umfassenden Pflichten und Verantwortlichkeiten von Herstellern und Bevollmächtigten sowie weiterer

Wirtschaftsakteure wie Importeure, Händler, Zulieferer, wurden wesentlich erweitert.

​

Ziel der Beratung ist, Unterstützung bei der Abwicklung von Projekten beim Inverkehrbringen von Druckgeräten und

Baugruppen im Rahmen der Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU bzw. bei der Errichtung von Druckanlagen praxisgerecht

zu  vermitteln. â€‹â€‹â€‹â€‹â€‹â€‹â€‹

​​​​​​

​

indudstrie.jpg
bottom of page